Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reformer Sessions FlexCo
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Reformer Session FlexCo, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 658453 p, (im Folgenden „Reformer Sessions“) und deren KundInnen.
1.2. Die AGB sind auf der Website von Reformer Sessions unter https://reformersessions.at/agb abrufbar. Reformer Sessions wird die AGB auf Anfrage im Studio aushändigen.
1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn Reformer Sessions diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2.1. Die Dienstleistungen bzw Produkte von Reformer Sessions können auf der Vermittlungsplattform der Eversport GmbH (FN 404544v) (kurz „Eversports“), der Sportaggregatorplattform myClubs GmbH (FN421041d) (kurz „myClubs“) oder der Website von Reformer Sessions unter https://reformersessions/ eingesehen werden und ausschließlich elektronisch über die Vermittlungsplattformen „Eversports“ und oder „myClubs“ erworben werden. Der/die KundIn kann ein Package (siehe „Packages“ unter Punkt 3.3.) eine Membership (siehe „Memberships“ unter Punkt 3.3.9.-11.) oder Geschenkgutscheincode über die Vermittlungsplattform „Eversports“ bestellen, wobei dazu eine Registrierung auf „Eversports“ erforderlich ist. Für den Buchungs- und Zahlungsvorgang über „Eversports“ gelten – zusätzlich zu diesen AGB – die jeweils gültigen „Eversports“-AGB. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung des Packages oder des Geschenkgutscheincodes unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail an die von dem/der KundIn angegebenen E-Mail-Adresse. Erst mit Erhalt dieser E-Mail-Bestätigung von Reformer Sessions oder der Vermittlungsplattform „Eversports“ ist der Vertrag zwischen Reformer Sessions und dem/der KundIn zustande gekommen.
2.2. Bei Privatstunden / Exklusiv-Gruppen (siehe „Privatstunden / Exklusiv-Gruppen für Einzelpersonen und Gruppen“ unter Punkt 3.4.) kommt der Vertrag zwischen Reformer Sessions und dem/der KundIn abweichend zu Punkt 2.1. erst durch die schriftliche Terminbestätigung von Reformer Sessions zustande.
2.3. Verbraucher können bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
2.4. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die KundIn Reformer Sessions mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
2.5. Bei rechtzeitigem Widerruf vor Beginn der Leistungserbringung wird Reformer Sessions sämtliche in Bezug auf die widerrufene Leistung bereits erhaltene Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs bei Reformer Sessions eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches von dem/der KundIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.6 Hat Reformer Sessions aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, hat der/die KundIn Reformer Sessions nach § 16 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von Reformer Sessions bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
2.7. Ein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Z 10 FAGG nicht bei Workout-Einheiten oder Workshops, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch Reformer Sessions ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist.
2.8. Reformer Sessions behält sich das Recht vor, die Annahme der Bestellung des Packages oder der Bestellung des Geschenkgutscheincodes ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des/der KundIn oder aus sonstigen Gründen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen an den/die KundIn rückerstattet.
3.1. Reformer Sessions betreibt ein Reformer Pilates Studio. Über Reformer Sessions können diverse Dienstleistungen / Workout-Einheiten im Bereich der Sport- und Freizeitgestaltung und Produkte konsumiert werden.
3.2. Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem zwischen Reformer Sessions und dem/der KundIn abgeschlossenen Vertrag.
3.3. Die Leistungen von Reformer Sessions werden in den nachfolgenden Kategorien angeboten, wobei Reformer Sessions diese nach freiem Ermessen ändern, erweitern oder einschränken kann.
3.3.1. Package „1 Reformer Session“: Bei dem Package „1 Reformer Session“ wird eine einzige Workout-Einheit erworben. Die Workout-Einheit ist in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren ab Kauf von „1 Reformer Sessions“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gilt dieses als verfallen.
3.3.2. Package „5 Reformer Sessions Pack“: Bei dem Package „5 Sessions Pack“ werden 5 Workout-Einheiten erworben. Die Workout-Einheiten sind in diesem Fall innerhalb von 6 Monaten Jahren ab der ersten Buchung mit dem „5 Sessions Pack“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gelten diese als verfallen.
3.3.3. Package „10 Reformer Sessions Pack“: Bei dem Package „10 Sessions“ werden 10 Workout-Einheiten erworben. Die Workout-Einheiten sind in diesem Fall innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Buchung mit den „10 Reformer Sessions Pack“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gelten diese als verfallen.
3.3.4. Package „The Commitment Pass“: Bei dem Package „Commitment Pass“ werden 8 Workout-Einheiten erworben. Die Workout-Einheiten sind in diesem Fall innerhalb von einen Monat ab der ersten Buchung mit den „2Commitment Pass“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gelten diese als verfallen.
3.3.5. Package „The Mid-Day Pass“: Bei dem Package „Mid-Day Pass“ werden 10 Workout-Einheiten erworben. Die Workout-Einheiten sind in diesem Fall innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Buchung mit der „Mid-Day Pass“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gelten diese als verfallen.
3.3.6. Package “Same-Day Pass”: Bei dem Package „Same-Day Pass“ wird eine einzige Workout-Einheit erworben, die nur an dem gleichen Kalender Tag stattfindet, wie der Kauf von dem „Same-Day Pass“. Die Workout-Einheit ist in diesem Fall innerhalb von den gleichen Kalender Tag, ab Kauf von, „The Same-Day Pass“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gilt dieses als verfallen.
3.3.7. Package „Tryout Class“: Bei dem Package „Tryout Class“ wird eine einzige Workout-Einheit erworben. Das Package kann nur einmalig und nur von NeukundInnen erworben werden. Die Workout-Einheit ist in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren ab Kauf von „Tryout Class“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gilt dieses als verfallen.
3.3.8. Package „Special Classes“: Bei dem Package „Special Class“ wird eine einzige Workout-Einheit erworben. Die Workout-Einheit ist in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren ab Kauf von „Special Class“ von dem/der KundIn zu konsumieren, andernfalls gilt dieses als verfallen.
3.3.9. Memberships “Basic Membership”: Bei der „Basic Membership“ werden 4 Workout-Einheiten MONATLICH erworben, ab Kauf von „The Basic Membership“ Die Mindestlaufzeit der Membership ist 3 Monaten und nach dem 3 Monaten wird das Membership automatisch immer auf einen weiteren Monat verlängert, solange die/der KundIn es schriftlich nicht kündigt. Wenn in einen Monat die Einheiten nicht konsumiert werden, gelten diese als verfallen. Die Kosten eine Membership wird die/der KundIn monatlich verrechnet und von der angegebenen Karte abgebucht.
3.3.10. Memberships “Intermediate Membership”: Bei der „Basic Membership“ werden 8 Workout-Einheiten MONATLICH erworben, ab Kauf von „The Basic Membership“ Die Mindestlaufzeit der Membership ist 3 Monaten und nach dem 3 Monaten wird das Membership automatisch immer auf einen weiteren Monat verlängert, solange die/der KundIn es schriftlich nicht kündigt. Wenn in einen Monat die Einheiten nicht konsumiert werden, gelten diese als verfallen. Die Kosten eine Membership wird die/der KundIn monatlich verrechnet und von der angegebenen Karte abgebucht.
3.3.11. Memberships “Advanced Membership”: Bei der „Basic Membership“ werden 12 Workout-Einheiten MONATLICH erworben, ab Kauf von „The Basic Membership“ Die Mindestlaufzeit der Membership ist 3 Monaten und nach dem 3 Monaten wird das Membership automatisch immer auf einen weiteren Monat verlängert, solange die/der KundIn es schriftlich nicht kündigt. Wenn in einen Monat die Einheiten nicht konsumiert werden, gelten diese als verfallen. Die Kosten eine Membership wird die/der KundIn monatlich verrechnet und von der angegebenen Karte abgebucht.
3.4. Auf Anfrage können Privatstunden / Exklusiv-Gruppen für Einzelpersonen und Gruppen zu den nachstehenden Bedingungen – abweichend zu den generellen Bestimmungen dieser AGB – vereinbart werden:
3.4.1. Der/Die KundIn verpflichtet sich mit Terminvereinbarung zur Zahlung. Die Zahlung hat rechtzeitig vor der vereinbarten Workout-Einheit zu erfolgen.
3.4.2. Eine kostenlose Stornierung der gebuchten Privatstunde / Exklusiv-Gruppe ist bis maximal 5 Werktage vor Beginn der gebuchten Privatstunde / Exklusiv-Gruppe durch schriftliche Mitteilung an Reformer Sessions möglich, wobei diese schriftliche Mitteilung bis 5 Werktage vor Beginn der gebuchten Privatstunde / Exklusiv-Gruppe Reformer Sessions zugehen muss. Stornierungen innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn der gebuchten Privatstunden / Exklusiv-Gruppen werden von Reformer Sessions nicht akzeptiert. Bei Absage von dem/der KundIn innerhalb der 5 Werktage vor Beginn der gebuchten Privatstunden / Exklusiv-Gruppen oder bei Nichterscheinen des/der KundIn werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.
3.5. Die von dem/der KundIn gebuchte Workout-Einheit muss persönlich konsumiert werden, die Berechtigung des/der KundIn zur Teilnahme an der gebuchten Workout-Einheit ist persönlich und nicht übertragbar. Ein erworbener Geschenkgutscheincode zur Buchung einer Workout-Einheit ist auf eine andere Person übertragbar
3.6. Reformer Sessions sichert den KundInnen durch die Teilnahme an der Workout-Einheit keinen bestimmten Erfolg zu.
3.7. Die jeweiligen TrainerInnen pro Workout-Einheit können sich auch kurzfristig ändern. Die Auswahl der TrainerInnen liegt im Ermessen von Reformer Sessions.
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Der Zutritt zum Studio und die Teilnahme an der Workout-Einheit wird den KundInnen nur zu der von ihnen gebuchten Workout-Einheit gestattet. Die KundInnen sind verpflichtet spätestens 5 Minuten vor den Workout-Einheit im Studio anzukommen, und nehmen zu Kenntnis, dass das Studio mit den Beginn des Workout-Einheit abgeschlossen wird, und danach kein Zutritt mehr gestattet is!
4.1.2. Die KundInnen erhalten eine Buchungsbestätigung, welche auf Verlangen den TrainerInnen oder von Reformer Sessions ermächtigten Personen vor der jeweiligen Workout-Einheit vorzuzeigen ist.
4.1.3. Eine Buchungsbestätigung ist nicht auf andere Personen übertragbar.
4.1.4. Die Mitnahme von Tieren oder Dritten in die Räumlichkeiten des Studios ist nicht gestattet.
4.2. Verhaltensregeln, Zutrittsverweigerung und Ausschluss
4.2.1. Unter Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehenden KundInnen kann der Zutritt zum Studio und die Teilnahme an der gebuchten Workout-Einheit für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Es ist strengstens untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. In gleicher Weise ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4.2.2. Die KundInnen haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen KundInnen oder Studio-angehörigen Personen zu unterlassen.
4.2.3. Bei Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber anderen KundInnen oder TrainerInnen, Sachbeschädigungen oder sonst groben Fehlverhalten in den Räumlichkeiten des Studios können KundInnen von aus den Räumlichkeiten verwiesen werden und von weiteren WorkoutEinheiten ausgeschlossen werden.
4.2.4. Die KundInnen verpflichten sich an den Workout-Einheiten nur in ausreichend guter körperlicher Verfassung teilzunehmen. Die KundInnen haben von einer Nutzung der Geräte und/oder Ausübung der Trainingsübungen abzusehen, wenn der/die KundIn erkennen kann, dass damit eine Gefahr für seine/ihre Gesundheit verbunden ist.
4.2.5. Die KundInnen sind verpflichtet, das Studio und die Einrichtung von JUNE (einschließlich der Reformer) sorgsam zu benützen.
4.3. Hygienevorschriften
4.3.1. Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten von Reformer Sessions ist untersagt. Wasser in verschließbaren Flaschen darf – mit Ausnahme von Glasflaschen – während der Workout-Einheit konsumiert werden.
4.3.2. Sämtliche Bereiche des Studios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.4. Kleidungsvorschriften
4.4.1. Die KundInnen sind verpflichtet, entsprechend der jeweiligen Workout-Einheit angemessene, saubere und nicht abfärbende Kleidung sowie rutschfeste, für die Workout-Einheit geeignete Socken zu tragen. Ohne Verwendung von geeigneten Socken ist eine Teilnahme an einer Workout-Einheit nicht gestattet und kann von dem/der jeweiligen TrainerIn untersagt werden.
4.4.2. Unmittelbar nach dem Betreten des Studios sind die Schuhe im Eingangsbereich des Studios auszuziehen. Mit Schuhen ist das Betreten der Reformer und des Bereiches, in welchem die Reformer aufgestellt sind, ausnahmslos untersagt.
4.5. Sicherheitsvorschriften
4.5.1. Um die Gefahr von Verletzungen der KundInnen und TrainerInnen sowie Beschädigungen am Boden / den Reformern zu reduzieren, ist die Mitnahme von Gläsern oder Glasflaschen in dem Bereich, in welchem die Reformer aufgestellt sind, nicht gestattet.
4.5.2. Im gesamten Nassbereich des Studios sind aus hygienischen Gründen und wegen einer möglichen Rutschgefahr geeignete Badeschuhe zu tragen.
6.1. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten. Reformer Sessions kann nach freiem Ermessen die Preise ändern, etwaige Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits erworbene Packages oder bereits erworbene Geschenkgutscheincodes.
6.2. Rabatte werden nur für den jeweiligen zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gewährt.
6.3. Workout-Einheiten sind jeweils stets im Voraus in voller Höhe von den KundInnen zu bezahlen.
7.1. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten und tatsächlich stattfindenden Workout-Einheit bleibt die Zahlungsverpflichtung aufrecht und es besteht kein Rückforderungsanspruch des bereits bezahlten Beitrages für die versäumte Workout-Einheit.
7.2. Versäumte Workout-Einheiten können nicht nachgeholt werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Reformer Sessions kann mit dem/der verhinderten KundIn aber im Einzelnen vereinbaren, dass bei einer Verhinderung alternativ eine andere Workout-Einheit besucht werden darf. Auf dieses Angebot hat der/die KundIn keinen Anspruch.
7.3. Im Fall von groben oder wiederholten Verstößen des/der KundIn gegen den mit Reformer Sessions abgeschlossenen Vertrag einschließlich dieser AGB, gegen die berechtigen Anweisungen von Reformer Sessions, oder gegen die Hygienevorschriften, kann Reformer Sessions den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen.
8.1. Bei einer Teilnehmerzahl unter 2 KundInnen pro Workout-Einheit oder der Erkrankung der/des für die Workout-Einheit eingeteilten Trainer/in oder aus sonstigem wichtigem Grund ist Reformer Sessions gestattet, die jeweilige Workout-Einheit kurzfristig ohne Angabe von Gründen abzusagen.
8.2. Im Falle einer Absage der Workout-Einheit durch Reformer Sessions wird der für diese Workout-Einheit bereits bezahlte Beitrag in voller Höhe dem/der KundIn gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des/der KundIn bestehen nicht.
8.3. Bei Erkrankung der/des Trainer/in oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund desselben/derselben, wird nach Möglichkeit eine Ersatzkraft die Workout-Einheit abhalten. Kann die Workout-Einheit von keinem/r Trainer/in übernommen werden, entfällt der Termin ersatzlos.
8.4. Dem/Der KundIn ist eine kostenlose Stornierung der gebuchten Workout-Einheit bis maximal 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Workout-Einheit über die bei der Buchung verwendete Vermittlungsplattform „Eversports“ bzw über die Website von Reformer Sessions unter https://reformersessions.at/ gestattet. Stornierungen durch den/die KundIn innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Workout-Einheit werden von Reformer Sessions nicht akzeptiert. Bei Absage von dem/der KundIn innerhalb der 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Workout-Einheit oder bei Nichterscheinen des/der KundIn werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.
9.1. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
9.2. Reformer Sessions übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige, dies gilt auch vor Beginn und nach Ende der Workout-Einheit sowie außerhalb des Studios.
10.1. Eine allfällige Haftung von Reformer Sessions ist bei leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden sowie Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, jedenfalls ausgeschlossen.
10.2. Die Benutzung der sich im Studio befindlichen Geräte ist nur unter Überwachung und entsprechend der Anweisungen hinsichtlich der Benützung der Geräte vom / von der jeweiligen TrainerIn gestattet, widrigenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen ist. Eine Haftung ist weiters für Schäden ausgeschlossen, welche aufgrund einer unsachgemäßen dem/der KundIn zurechenbaren Benutzung der Geräte entstanden sind. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Reformer Sessions.
10.3. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird von Reformer Sessions keinerlei Haftung übernommen (mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Reformer Sessions). Der/die KundIn verpflichtet sich seine/ihre persönlichen Sachen im Studio von Reformer Sessions nicht unbeaufsichtigt zu lassen und in den Garderobekästen zu versperren.
10.4. Allfällige Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Reformer Sessions.
11.1. Reformer Sessions kann jederzeit Änderungen dieser AGB vornehmen.
11.2. Über Änderungen wird der/die KundIn rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung informiert. Die Information über die Änderung der AGB kann per E-Mail erfolgen.
11.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die KundIn diesen Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen erkennbar widerspricht. Der/Die KundIn wird von Reformer Sessions gesondert darauf hingewiesen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
12.1. Der/Die KundIn hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, etc.) hat der/die KundIn Reformer Sessions unverzüglich zu informieren.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon unberührt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Gegenüber KundInnen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von Reformer Sessions liegt.